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E-Rechnungspflicht 2025

1. Januar 2025: Die E-Rechnungspflicht wird schrittweise in Deutschland eingeführt. Ab diesem Stichtag müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können – unabhängig von Größe oder Branchensegment. Und auch Sie gehören dazu. Gestalten Sie schon heute die Zukunft Ihres Unternehmens und profitieren Sie von den vielen Vorteilen der digitalen Rechnungsverarbeitung. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle relevanten Informationen zur E-Rechnungspflicht zusammengestellt.

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Die SKIT ist Platinum Partner 2024 des Dokumentenmanagement Anbieters DocuWare. Das Ziel ist es, gemeinsam die Aktenordner im deutschen Mittelstand verschwinden zu lassen und dadurch die Digitalisierung voranzutreiben.

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In diesem E-Book versorgen wir Sie mit allen aktuellen Informationen, Hintergründen, Timelines und Details darüber, welche Auswirkungen die gesetzliche Verpflichtung für Ihre Organisation hat.

Vorweg: Die E-Rechnungspflicht ist im Wachstumschancengesetz festgeschrieben. Es empfiehlt sich, die Migration möglichst frühzeitig anzugehen, um aus der Pflicht eine Kür zu machen.

Denn E-Rechnungen eröffnen zahlreiche Möglichkeiten für mehr Effizienz im gesamten Unternehmen: schlankere Prozesse, Kosteneinsparungen und mehr Zeit für die wirklich wichtigen Aufgaben.

Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?

1. Januar 2025

Ab 2025 verliert die Papierrechnung ihre Vorrangstellung. Jedes Unternehmen im B2B-Bereich DARF nun E-Rechnungen versenden – aber jedes Unternehmen MUSS sie annehmen und weiterverarbeiten können. Es ist weiterhin möglich, Papierrechnungen zu verschicken. Andere elektronische Varianten wie einfache PDF-Rechnungen oder andere unstrukturierte Formate bedürfen der Einwilligung des Empfängers.

Bis Ende 2026

Unternehmen dürfen für B2B-Leistungen, die 2025 und 2026 erbracht worden sind, weiterhin Papierrechnungen oder elektronische Rechnungen im bisherigen Format (z.B. PDF) versenden. Für solche nicht-strukturierten elektronischen Rechnungen ist wie bisher die Zustimmung des Empfängers erforderlich. E-Rechnungen im neuen Format haben dann allerdings Vorrang vor Papierrechnungen. Alle Unternehmen müssen also ab 2025 den Empfang, die Verarbeitung und revisionssichere Archivierung von E-Rechnungen gewährleisten.

Bis Ende 2027

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz in Höhe von bis zu 800.000 Euro dürfen 2027 weiterhin Papierrechnungen und nichtstrukturierte E-Rechnungen (mit Zustimmung) für B2B-Umsätze ausstellen. Größere Unternehmen können 2026 und 2027 noch automatisierte Rechnungen, auch bekannt als EDI-Rechnungen, ohne Extraktion von Daten in ein standardisiertes Format übermitteln.

Ab 2028

Ab 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen für B2B-Leistungen E-Rechnungen im neuen, standardisierten Format versenden und annehmen. Sonstige elektronische Formate sind dann unzulässig, ebenso wie Papierrechnungen. Auch die Voraussetzungen für ein Meldesystem zur Betrugsbekämpfung sollen bis dahin ins Leben gerufen werden.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieser Seite keiner Rechtsberatung gleichkommt. Für detailliertere Aussagen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.

		

Vorteile und Chancen für Ihr Unternehmen

Compliance und Transparenz

E-Rechnungen lassen sich revisionssicher während der Aufbewahrungspflicht archivieren und sind vor Verlust und Manipulation geschützt. Das erleichtert Ihnen die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und steigert die Transparenz.

Steigerung der Effizienz

Durch die automatische Verarbeitung von E-Rechnungen reduziert sich der Zeitaufwand in der Buchhaltung drastisch. Manuelle Prozesse entfallen, Ihr Team kann sich auf wertschöpfende Tätigkeiten konzentrieren.

Zugänglichkeit und Mobilität

E-Rechnungen lassen sich problemlos archivieren und in digitale Arbeitsabläufe integrieren. Das erleichtert die Suche und Verwendung. Zudem ist es möglich, E-Rechnungen von überall und auf verschiedenen Geräten mit minimalem Aufwand zu bearbeiten.

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